Neißendorfer Immobilien Gruppe

Consultans und Sachverständige


Häufige Fragen

Wie umfangreich ist das Gutachten?

Neben der Angabe des Verkehrswertes und üblicherweise zwei angewandten Verfahren zur Verkehrswertermittlung enthält das Gutachten eine Zusammenstellung aller relevanten Daten des Bewertungsobjekts. Hierzu gehören beispielsweise auch eine Beschreibung des Grundstücks, des Gebäudes, der Lage sowie der grundlegenden rechtlichen Situation.

Wieviel kostet ein Gutachten?

Das Honorar wird nach Zeitaufwand des Sachverständigen berechnet. Hinzu kommt ein wert- und nutzungsabhängiger Risikozuschlag sowie die angefallenen Nebenkosten. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, Zeitaufwand und Nebenkosten gering zu halten. Je mehr verwendbare Unterlagen von Ihnen geliefert werden, desto günstiger wird das Gutachten. Bitte sprechen Sie uns für ein konkretes Angebot an.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten in Händen halte?

Dies hängt in erster Linie davon ab, wie vollständig und verwendbar die von Ihnen übergebenen Unterlagen sind. Sollten wir beispielsweise erst noch Einkünfte bei einer Behörde einholen müssen, sind wir stark von deren Reaktionszeit abhängig. Bei vermieteten Immobilien kommt es möglicherweise zu Verzögerungen bei der Vereinbarung eines gemeinsamen Besichtigungstermins mit dem Mieter. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beauftragung sowie Abklärung mit allen Beteiligten. Sollte großer Zeitdruck herrschen, geben Sie dies bitte auf dem Formular Gutachtenantrag an. Wir werden uns um eine pragmatische Lösung für Ihr Problem bemühen.

Welche Unterlagen werden zur Gutachtenerstellung benötigt?

Dies ist stark vom Einzelfall abhängig. Eine auf Ihre Immobilie abgestimmte Anforderungsliste erhalten Sie im Rahmen des Abschlusses des Gutachtervertrages. Grundsätzlich handelt es sich dabei jedoch um folgende Unterlagen, wobei fehlende Daten ggf. von uns besorgt werden können:

  • aktueller amtlicher Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster),
  • aktueller Grundbuchauszug,
  • ggf. Bewilligungen zu Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches,
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),
  • Berechnung von Wohn- und Nutzflächen,
  • Berechnung des Bruttorauminhalts (Kubatur),
  • ausführliche Baubeschreibung,
  • behördliche Auskünfte bezüglich Denkmalschutz, städtebaulichen Verträgen, noch anfallender Erschließungkosten, Erschließungszustand und Altlastenverdacht,
  • aktuell rechtskräftiger Bebauungsplan,
  • ggf. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlussprotokolle der letzten drei WE-Versammlungen (bei Eigentumswohnungen),
  • ggf. Kopien sämtlicher Mietverträge sowie detaillierte Mieterliste.

Wie kann ich ein Gutachten in Auftrag geben?

Füllen Sie das Formular Gutachtenantrag vollständig aus und lassen Sie es uns per Fax, Post oder eMail zukommen. Anhand der darauf angegebenen Informationen erstellen wir den Gutachtervertrag, welchen wir Ihnen zur Unterschrift übersenden.