Gutachten
Spricht man über Grundbesitz, so handelt es sich dabei meist um den größten Aktivposten im Vermögen eines Menschen oder eines Unternehmens. Es fallen Stichworte wie Existenz, Altersvorsorge und Lebenswerk. Grund genug für besondere Sorgfalt.
Als Sachverständige ermitteln wir im Rahmen von Gutachten den Verkehrswert einer Immobilie. Dies ist beispielsweise nötig, wenn
- der Eigentümer einer Immobilie deren Wert für seine Vermögensaufstellung benötigt,
- der Käufer oder Verkäufer einer Immobilie Sicherheit bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises wünscht,
- der Wert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich deren Besteuerung nachzuweisen ist,
- der Wert einer Immobilie gegenüber einem Kreditinstitut nachzuweisen ist,
- zwischen den Parteien über den Wert einer Immobilie Uneinigkeit besteht (zum Beispiel im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, gesellschaftsrechtlichen Vorgängen),
- die Immobilie zwangsversteigert wird.
Auftraggeber von Verkehrswertgutachten sind somit neben Privatpersonen auch Gerichte, Banken und Behörden. Die hohe Qualität unserer Gutachten ist hierbei stets identisch und erfüllt insbesondere die Vorschriften des Baugesetzbuches sowie der Wertermittlungsverordnung.